Malteser ... weil Naehe zaehlt.

Krisenintervention

Einsatzindikationen


•    Generelle Alarmierungsgründe:
      - Tödlicher Unfall ( jeglicher Genese); dazu gehören auch Arbeitsunfälle
      - Unfall mit öffentlichen Verkehrsmitteln / Schienenfahrzeug
        Neben der Akutbetreuung von Angehörigen gehört dazu auch die Akutintervention
        von Fahrzeugführern öffentlicher Verkehrsmittel.
      - Kapitalverbrechen: Raub- und Banküberfälle; Mord;
      - Suizid
      - SIDS / Tod eines Kindes
      - Vermisste Person
      - Katastrophe / Massenanfall an Verletzten
        (Zusammenarbeit mit Katastophenschutz im Bereich Soziale Betreuung.
        Der Bereich PSNV hat Leitungscharakter)
      - Überlanger Rettungseinsatz (mit besonderer Belastung von Angehörigen)

•    Situative Alarmierungsgründe:
      - Laufende/Erfolglose Reanimation
      - Suizidversuch - Beinhaltet die Betreuung von Augenzeugen und
        Angehörigen als Akutintervention
      - Kind in Not (ohne Einschränkungen)

•    Alarmierungsausschluss:
      - Stressbelastete Einsatzkräfte
      - (Ehe)–Streitigkeiten
      - Psychische Erkrankungen
      - Drogen und Alkohol
      - Polizeiliche Aufgaben (z.B. Deeskalation)
      - „talk down“ bei Einsatz „Person droht zu springen“
 

Alarmierung der Krisenintervention

Die Alarmierung des Regensburger Kriseninterventionsteams erfolgt über die Integrierte Leitstelle Regensburg (Tel.: 112) durch den Rettungsdienst oder die Polizei.
 

Psychohygiene

Psychohygiene:
Die Psychohygiene der Mitarbeiter erfolgt über verschiedene Arten:

1. Möglichkeit der Supervision
2. Unterstützung durch andere Mitarbeiter
3. Teamkoordination als Ansprechpartner bei Fragen
4. Möglicher Kontakt zum CISM-Team Ndb./Opf.
   
Letzte Änderung - Mittwoch, 22. Februar 2012
in Kooperation mit

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sowie der
katholischen und evangelischen Kirche



 
24 Stunden für Sie da


Ihr Team der Notfallseelsorge
und
Krisenintervention

in Regensburg

 
©2010; Malteser Hilfsdienst e.V. Regensburg Referat PSNV