Einsatzindikationen
• Generelle Alarmierungsgründe:
- Tödlicher Unfall ( jeglicher Genese); dazu gehören auch Arbeitsunfälle
- Unfall mit öffentlichen Verkehrsmitteln / Schienenfahrzeug
Neben der Akutbetreuung von Angehörigen gehört dazu auch die Akutintervention
von Fahrzeugführern öffentlicher Verkehrsmittel.
- Kapitalverbrechen: Raub- und Banküberfälle; Mord;
- Suizid
- SIDS / Tod eines Kindes
- Vermisste Person
- Katastrophe / Massenanfall an Verletzten
(Zusammenarbeit mit Katastophenschutz im Bereich Soziale Betreuung.
Der Bereich PSNV hat Leitungscharakter)
- Überlanger Rettungseinsatz (mit besonderer Belastung von Angehörigen)
• Situative Alarmierungsgründe:
- Laufende/Erfolglose Reanimation
- Suizidversuch - Beinhaltet die Betreuung von Augenzeugen und
Angehörigen als Akutintervention
- Kind in Not (ohne Einschränkungen)
• Alarmierungsausschluss:
- Stressbelastete Einsatzkräfte
- (Ehe)–Streitigkeiten
- Psychische Erkrankungen
- Drogen und Alkohol
- Polizeiliche Aufgaben (z.B. Deeskalation)
- „talk down“ bei Einsatz „Person droht zu springen“
Alarmierung der Krisenintervention
Die Alarmierung des Regensburger Kriseninterventionsteams erfolgt über die Integrierte Leitstelle Regensburg (Tel.: 112) durch den Rettungsdienst oder die Polizei.
Psychohygiene
Psychohygiene:
Die Psychohygiene der Mitarbeiter erfolgt über verschiedene Arten:
1. Möglichkeit der Supervision
2. Unterstützung durch andere Mitarbeiter
3. Teamkoordination als Ansprechpartner bei Fragen
4. Möglicher Kontakt zum CISM-Team Ndb./Opf.